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Beitragsordnung

Dies ist ein Auszug aus der Geschäftsordnung vom 10. Mai 2013:

§ 4 Beiträge

(1)  Der Jahresmitgliedsbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt zunächst für natürliche Personen 25 Euro. Der Jahresbeitrag für juristische Personen und nicht rechtsfähige Personengesellschaften ist 100 Euro; übersteigt die Anzahl 500 Mitglieder, ist der Jahresbeitrag 5,00 Euro je Mitglied.

(2)  Der Jahresbeitrag ist zum Beginn jeden Geschäftsjahrs fällig. Er ist von jedem Mitglied unabhängig davon geschuldet, wann die Mitgliedschaft während des Geschäftsjahrs beginnt oder endet. Über Ausnahmen von dieser Verpflichtung zur Bezahlung der Beiträge entscheidet der Vorstand.

(3)  Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Falls sich die Anzahl der zuzurechnenden Personen einer in Absatz 1 Satz 3 genannten Personenvereinigung beitragsrelevant verändert hat, teilt sie dies bis zum Ablauf des Monats Januar dem Vorstand mit.

(4)  Studenten sind für die Dauer ihres Studiums vom Beitrag befreit. Ein Studiennachweis ist mit dem Mitgliedantrag vorzulegen. Auf Anfrage des Schatzmeisters ist der Status zu bestätigen.

Gültig ist jeweils die aktuelle Geschäftsordnung, die beim Vorstand angefragt werden kann.